1. Reisebedingungen
Nachstehende Reisebedingungen ergänzen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Impulspiloten GmbH (im Folgenden auch Veranstalter genannt). Mit Vertragsschluss werden diese Bedingungen Bestandteil des Reisevertrages.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietest Du dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt zustande, indem der Veranstalter die Anmeldung durch schriftliche Bestätigung/ Rechnung (E-Mail) innerhalb von maximal zwei Wochen annimmt. Der Veranstalter kann einseitig von dem Vertrag zurücktreten, falls die Anzahlung nicht fristgerecht innerhalb einer Woche eingeht.
Bei minderjährigen Teilnehmern kommt ein Vertrag nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Der Anbieter behält sich vor, Details der Reiseangebote auch nach der Buchung anzupassen. Dies bezieht sich insbesondere auf den Wechsel von Trainern.
3. Zahlungen und Preise
Bei Veranstaltungen und Reisen innerhalb von Deutschland wird der komplette Betrag sofort fällig, bei Veranstaltungen und Reisen im Ausland ist eine Anzahlung von 499,00€ sofort fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 4 Wochen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig, unabhängig vom Reiseland. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Reiserücktrittskosten fällig.
Die genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. Laut internationalem Umsatzsteuerrecht können Leistungen je nach Sachlage der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. In diesem Fall verstehen sich alle genannten Beträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Im Falle eines Rücktritts und/oder Stornierung werden eventuell durch einen Zahlungsdiensteanbieter (z.B. PayPal) oder sonstige Buchungsgebühren entstehende Kosten in Abzug gebracht.
Umbuchungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00€ möglich.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet unter www.improhotel.de. Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
Es besteht keine Garantie auf die Teilnahme an bestimmten Workshops. Die Möglichkeit zur Teilnahme ist u. a. abhängig von den tatsächlich vorhandenen Fähigkeiten/Kenntnissen des Teilnehmers.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet und berechtigen nicht zum kostenfreien Reiserücktritt. Soweit zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mindestens vier Monate liegen und sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostensteigerungen (Benzinpreise, Straßengebühren o.ä.) ergeben, ist der Veranstalter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Diese Berechnung zur Preisanpassung / Kostensteigerung gilt bei Kostenerhöhung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt und wird dem Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
6. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten; der Rücktritt sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. In diesem Fall, wie auch im Falle des Nichtantretens der Reise kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter: bis 43. Tag vor Reisebeginn 399,00€ / ab dem 42. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises. (Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.)
Bei einem Rücktritt von den Veranstaltungen in Deutschland (z. B. Festival, Impro&Wellness-Wochenende) wird bis 43. Tag vor Beginn 100,00€, bis zum 21. Tag vor Beginn 75 % und danach 100 % des Gesamtpreises fällig. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Umbuchung
Eine Umbuchung ist bis sechs Wochen vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 100,00€ möglich, sofern zu dem gewünschten Termin noch Plätze vorhanden sind. Die Umbuchung wird allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter wirksam. Gegen Kosten von 100,00€ kannst Du Dich bis vier Wochen vor Reisebeginn durch eine Dritte Person ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung erlaubst Du dem Veranstalter, auf allen Reisen entstandenes Video- und Fotomaterial zu verwenden und zu veröffentlichen. Die Verwendung bezieht sich insbesondere auf die Veröffentlichung auf Internetseiten, Katalogen, Presseartikeln und Werbeprospekten des Veranstalters. Selbstverständlich wird Datenmaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, im Ermessen des Veranstalters nicht verwendet.
9. Rücktritt bzw. Ausschluss durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für den Veranstalter unzumutbar ist. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und hat weiterhin einen Anspruch auf mögliche Mehrkosten für den vorzeitigen Rücktransport. b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 24 Personen pro Termin. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. d) wenn die Gründe der Absage weder vom Veranstalter noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die vom Veranstalter nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet. e) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter den anteiligen Reisepreis verlangen. f) bei fahrlässigem, rechtswidrigen oder unsozialem Verhalten eines Teilnehmers kann dieser von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
10. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen. e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für alle Schäden, die während oder durch die Teilnahme an freiwilligen, kostenfreien Zusatzangeboten entstehen. Dies betrifft insbesondere sämtliche Aktivitäten außerhalb des Veranstaltungsortes. Die Haftung während der Workshops trägt der jeweilige Trainer.
11. Beförderung
Falls ein Transfer/eine Beförderung der Teilnehmer Bestandteil der Reisebeschreibung ist, schließt der Veranstalter eine Insassenversicherung ab. Sämtliche Schadensansprüche sind auf die Haftungssumme dieser Versicherung begrenzt. Die Beförderung erfolgt darüber hinaus auf eigene Gefahr. Der Transfer ist nur zu bestimmten Zeiten möglich. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung zu anderen Zeiten. Gepäck wird in normalem Umfang befördert, d.h. maximal ein Koffer und ein Handgepäckstück pro Person. Der Veranstalter haftet nicht für das Gepäck der Kunden. Das Gepäck ist vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen. (Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung)
12. Mitwirkungspflicht
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende in jedem Fall verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandungen im Zusammenhang mit den vom Veranstalter zu erbringenden Reiseleistungen sofort der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls eine Besserung/Regelung in angemessener Zeit nicht möglich ist: Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Zusammen mit der Reiseleitung muss der Teilnehmer eine Niederschrift über die Beanstandungen anfertigen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer selbstständig in Workshops einzuteilen oder einen Wechsel in einen anderen geeigneten Kurs vorzunehmen. Dies geschieht nur mit besonderem Grund (z.B. Homogenität der Kursteilnehmer) und muss nicht vom Teilnehmer genehmigt werden.
13. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Reisenden zuzurechnen war. Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag wegen mangelhafter Leistungserbringung verjähren 6 Monate nach Mitteilung des Mangels.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Diese Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Im Zweifelsfall ist tritt automatisch eine rechtsgültige Regelung in Kraft, die der Formulierung der ungültig gewordenen Passage am nächsten kommt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Teile Hamburg. Deutsches Recht gilt als vereinbart.
16. Veranstalter
Soweit nicht anders angegeben, ist die Impulspiloten GmbH Veranstalter der Reisen.